
Typische Ausgangslage
Eine Marke will das Wecent-Modell L8 unter eigenem Namen anbieten. Die Produktseite heißt „MagSafe-Ladegerät und Powerbank mit Qi2“, ihre Textdaten nennen aber nur einen USB-C-Eingang und Ausgangsleistungen. Auf einem Produktfoto der Rückseite steht „Slim Magnetic Powerbank“ mit „5000mAh (3.85V/19.25Wh)“. Der Einkauf fragt, welche Registrierungen in Deutschland nötig sind.
Hauptantwort
Voraussichtlich beide. Eine Powerbank mit Zusatzfunktion wie kabellosem Laden gilt nach der Anwendungshilfe der stiftung ear zugleich als Batterie und als Elektrogerät: Die Marke braucht dann eine Batterieregistrierung nach dem BattDG und eine WEEE-Registrierung nach dem ElektroG, beide vor der Bereitstellung. Ohne Zusatzfunktion wäre nur das Batterierecht einschlägig, ohne Akku nur das ElektroG. Beim L8 deutet das Produktfoto auf einen Akku mit 5000 mAh hin, der Text der Seite nennt keine Akkudaten; das Werk muss bestätigen, was die Serienversion enthält.
Warum zwei Regelwerke greifen
Die stiftung ear ordnet eine Powerbank mit Zusatzfunktionen, ausdrücklich auch „wireless charger“, dem Batterierecht und dem ElektroG zu. Eine Powerbank ohne Zusatzfunktion unterliegt nur dem Batterierecht. Wer Hersteller ist, hängt laut ear vom Einzelfall ab. Für das L8 bedeutet das: Eine Version mit Akku und Qi2-Ladefläche löst beide Registrierungen aus. Ein reines Qi2-Ladegerät, das nur über USB-C gespeist wird, betrifft nach unserer Lesart nur das ElektroG.
Batterieregistrierung nach dem BattDG
Seit dem 7. Oktober 2025 gilt das BattDG neben der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und ersetzt das Batteriegesetz. Nach § 5 muss sich der Hersteller vor dem erstmaligen Bereitstellen mit Marke und Batteriekategorie registrieren. Der Antrag verlangt die chemische Zusammensetzung der Batterien. Unabhängig von der Kategorie ist die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) Pflicht; ohne OfH-Bestätigung wird der Antrag nicht abgeschlossen. Die Nummer (Batt-Reg.-Nr. DE) gehört in Angebote und Rechnungen. Im Onlinehandel gilt schon das Anbieten als Bereitstellen. Ohne Niederlassung in Deutschland braucht der Hersteller einen Bevollmächtigten, einen einzigen für alle Marken und Kategorien.
Die ElektroG-Seite
Daneben gilt alles, was im Beitrag zur WEEE-Registrierung beschrieben ist: Registrierung je Marke und Geräteart, insolvenzsichere Garantie bei Haushaltsnutzung, WEEE-Reg.-Nr. DE in Angebot und Rechnung sowie Herstellerangabe und Symbol am Gerät.
Reihenfolge im Erstauftrag
1. Beim Werk schriftlich klären, ob und welcher Akku verbaut ist, mit Zellchemie, Nennkapazität und Prüfberichten. 2. Daraus ableiten, welche Registrierungen anfallen. 3. Eine OfH wählen und die OfH-Nummer beschaffen. 4. Batterie- und WEEE-Antrag stellen, bevor die Serie bestellt oder das Listing angelegt wird. 5. Beide Nummern in Shop, Marktplatz und Rechnungsvorlage eintragen.
Wo Fragen offen bleiben
Die Batteriekategorie ist nach unserer Lesart die Gerätebatterie; die endgültige Einordnung treffen Sie im ear-Portal. Das BattDG kennt eine Registrierungsfiktion nach zwölf Wochen bei vollständigen Angaben (§ 5 Abs. 1); wir empfehlen, mit dem Bescheid zu planen. Weitere Pflichten der EU-Batterieverordnung, etwa zur Kennzeichnung, sowie Prüf- und Transportregeln für Lithium-Akkus haben wir nicht geprüft. Entgelte nennen wir nicht.
Fakt, Empfehlung, Unsicherheit
- Was feststeht
- Eine Powerbank mit Zusatzfunktion wie „wireless charger“ gilt zugleich als Batterie und als Elektrogerät (Anwendungshilfe der stiftung ear). Das BattDG verlangt die Registrierung vor dem erstmaligen Bereitstellen mit Marke und Batteriekategorie (§ 5); die OfH-Beteiligung ist Pflicht, die Nummer gehört in Angebote und Rechnungen.
- Empfehlung
- Vor jeder Bestellung schriftlich klären, was die Serienversion enthält, und davon abhängig Batterie- und WEEE-Registrierung vor dem Listing beantragen.
- Unsicherheit
- Der Text der L8-Seite nennt keine Akkudaten; die Aufschrift 5000 mAh stammt von einem Produktfoto, ob die Serienversion identisch ist, ist offen. Batteriekategorie, weitere Pflichten der EU-Batterieverordnung und Lithium-Transportregeln sind nicht geprüft. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Quellen
- stiftung ear: Anwendungshilfe „Batterie oder Elektrogerät?“ (PDF)
- stiftung ear: Batterieregistrierung beantragen (Marke, Kategorie, OfH, Batt-Reg.-Nr. DE)
- BattDG, § 5 (Registrierung der Hersteller) – Gesetze im Internet
- stiftung ear: Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz tritt am 07.10.2025 in Kraft
- ElektroG, § 6 (Registrierung) – Gesetze im Internet
- stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen (Ablauf, Marke, Geräteart, Garantie, Dauer)
- Wecent Deutschland – Produktseite L8 (Herstellerangaben)
Zuletzt geprüft: 24. Oktober 2026. Die Texte wurden in der Fassung gelesen, in der Behörden und Rechtsdatenbanken sie veröffentlichen; prüfen Sie vor einer Entscheidung die geltende Fassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Weitere Sichtweisen der Redaktion
Drei Blickwinkel auf dieselbe Frage nach Funktionen. Sie ergänzen die Hauptantwort um Details oder Grenzen.
Wecent Redaktion Einkauf
Fragen Sie das Werk schriftlich nach Zellchemie, Nennkapazität, Zellhersteller und Prüfberichten zum Akku. Im Text der L8-Seite stehen 15 W maximale Ausgangsleistung und die Maße von 103,5 × 64 × 9,9 mm, aber keine Batteriedaten; die Kapazität „5000mAh (3.85V/19.25Wh)“ ist nur auf einem Produktfoto zu lesen. Ohne bestätigte Angaben lassen sich weder die chemische Zusammensetzung im Batterieantrag noch die Prognosemenge für die OfH sauber ausfüllen.
Wecent Redaktion Produktauswahl
Netzladegeräte der WEG-, WEP- und WET-Serie werden auf den Produktseiten ohne Akkudaten beschrieben; als Steckernetzteile lösen sie nach unserer Lesart nur die ElektroG-Pflichten aus. Wer sein Erstsortiment ohne Akkuprodukte startet, spart sich Batterieregistrierung und OfH-Beteiligung. Ob ein tragbares Modell wie das Z403 einen Akku enthält, geht aus der Seite nicht hervor; auch dort gilt: erst klären, dann das Listing anlegen.
Wecent Redaktion Compliance
Art. 4 der Marktüberwachungsverordnung nennt die Batterieverordnung ausdrücklich: Auch für Batterien muss ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur verantwortlich sein, das passt zum Beitrag zu GPSR und Pflichtangaben. Für Lithium-Akkus gelten außerdem Prüf- und Transportvorschriften, die wir hier nicht geprüft haben; verlangen Sie vom Werk die Prüfnachweise und legen Sie sie in die Compliance-Akte.
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